Anmeldung
Neben der Anmeldung im Little Bird Portal bitten wir um eine schriftliche Anmeldung Ihres Kindes direkt an den Kindergarten.
Aufnahmeordnung
Die Eltern aufzunehmender Kinder sollen offen für die Waldorfpädagogik sein und Interesse haben, die Waldorfpädagogik zu unterstützen.
- 1. Zur Aufnahme eines Kindes bedarf es einer vorherigen Anmeldung an den Kindergarten.
- 2. An den Einführungsveranstaltungen (zu Beginn des Aufnahmekalenderjahres) für die Eltern der neu aufzunehmenden Kinder sollen die betreffenden Eltern teilnehmen, eine Verhinderung ist zu entschuldigen.
- 3. Es werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die bis zum 01.11. des Aufnahmejahres drei Jahre (über 3) und bis zum 30.05. des Aufnahmejahres 1 Jahr (unter 3) sind.
- 4.
- a) Zur Feststellung, welche Kinder in den Kindergarten aufgenommen werden, finden Aufnahmegespräche statt. Diese Aufnahmegespräche bilden die Grundlage für die Aufnahme eines Kindes. Zu den Gesprächen werden die Eltern und das Kind gemeinsam eingeladen. Es werden zunächst in etwa so viele Aufnahmegespräche geführt, wie Plätze im kommenden Kindergartenjahr frei sein werden. In den Aufnahmegesprächen werden vor allem die Kindergartenreife und die Entwicklung des Kindes berücksichtigt. Dies geschieht auch im Hinblick auf die jeweiligen Gruppenkonstellationen, d.h. z.B. Kinder welchen Alters und Geschlechts die jeweilige Gruppe braucht.
- b) Zu den Aufnahmegesprächen werden in folgender Reihenfolge eingeladen:
- – Mitarbeitendenkinder
kindergartenreife Kinder der derzeit in der Einrichtung tätigen KindergärtnerInnen - – Umzugskinder
Kindergartenkinder, die vor dem Umzug der Eltern schon einen Waldorfkindergarten besucht haben, - – Nachrückende vom Vorjahr
Kinder, die im Vorjahr bereits die Altersgrenze erfüllten, für die jedoch kein Platz vorhanden war, - – Geschwisterkinder
Kinder, deren in häuslicher Gemeinschaft lebende Geschwister die Waldorfschule oder den Waldorfkindergarten besuchen, - die weiteren Kinder nach der Reihenfolge des Anmeldedatums; Anmeldungen bei anderen Waldorfkindergärten werden entsprechend berücksichtigt.
- – Mitarbeitendenkinder
- c) Sollten nach Berücksichtigung aller zuvor genannter Kriterien noch Plätze frei sein, werden die zuerst nach dem Stichtag (s. Ziffer 3) geborenen Mitarbeitenden- u. Geschwisterkinder zum Aufnahmegespräch eingeladen. Danach wird wieder in der Reihenfolge des Anmeldedatums vorgegangen.
- d) Dem Kollegium bleibt es vorbehalten, gegebenenfalls über zwei Plätze der Einrichtung nach sozialen Kriterien zu entscheiden.
Die endgültige Aufnahme erfolgt mit Abschluß des Aufnahmevertrages zwischen Eltern und Kindergarten.