Verein

Der Waldorfkindergarten Köln-Volksgarten e.V. ist als eingetragener Verein organisiert, der auf der Grundlage der Waldorfpädagogik arbeitet.

Verein

Die Eltern der in unseren Kindergarten aufgenommenen Kinder sind regelmäßig Mitglied des Vereins. Während die Erzieherinnen die pädagogische Arbeit verantworten liegt die Führung des Kindergartens in den Händen der Eltern. Diese bestimmen so über die Geschicke der Einrichtung. Gleichzeitig wird damit sichergestellt, dass wir die Voraussetzungen einer Elterninitiative im Sinne des Gesetzes erfüllen und dadurch eine besondere Förderung nach den landesrechtlichen Regelungen erfahren.

Gremien

So gibt es zum einen die offiziellen Gremien wie:

  • Mitgliederversammlung,
  • Kindergartenrat,
  • Personalkreis,
  • Elternrat,
  • Vorstand.

Darüber hinaus werden nach Bedarf neue Gremien und Kreise installiert. Zur Zeit sind das:

  • der Gartenkreis,
  • der Organisationskreis zum Tag der offenen Tür,
  • der Hauskreis,
  • der Bastelkreis und
  • der Öffentlichkeits­arbeitskreis.

Satzung in Auszügen

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen Waldorfkindergarten Köln-Volksgarten e. V.
  2. Er hat seinen Sitz in Köln und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen unter der Nummer 4977.

§ 2 Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die Errichtung, Führung und Unterstützung von Kindergärten, die auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik) arbeiten. Der Verein arbeitet im Geiste des Christentums ohne konfessionelle und parteipolitische Bindung. Der Vereinszweck kann nicht geändert werden.
  2. Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin die Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie die Schaffung von Möglichkeiten zur Auseinandersetzung pädagogisch interessierter Menschen mit der Waldorfpädagogik. Dazu wird eine Zusammenarbeit mit den regionalen waldorfpädagogischen Einrichtungen angestrebt.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist als Mitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband e. V. angeschlossen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins, insbesondere Überschüsse, die dem Verein aus seiner Tätigkeit, aus etwaigem Vermögen oder aus dem Betrieb sozialer und wohlfahrtspflegerischer Einrichtungen zufließen, dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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